Goldmarie® Blattgold Flocken - Silber

Silberflocken Gr.0
€ 7,55 *
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  GOLDMARIE® Flocken - Echtes Blattsilber in feinen Flocken. Wird auf ein Papier... mehr
Produktinformationen "Goldmarie® Blattgold Flocken - Silber"

 

GOLDMARIE® Flocken - Echtes Blattsilber in feinen Flocken.

Wird auf ein Papier gestreut und einfach mit dem Goldmarie Fächer Pinsel angehoben und auf die Speißen oder Teller aufgebracht. Die Flocken-Größe 1 und 2 eignen sich zum Streuen.

DAS GOLDIGE HIGHLIGHT FÜR GOURMETS. Verwenden Sie Gold oder Silber zum Verfeinern Ihrer Speisen und Getränke. Setzen Sie ein goldiges Highlight mit Echtgold- und Echtsilberprodukten von GOLDMARIE. Verfeinern Sie Ihre Speisen und Getränke zu festlichen Anlässen oder verschenken Sie das Besondere.

Das Goldpuder eignet sich zum Verzieren und Dekorieren von Delikatessen. Speisen als auch Getränke können mit dem Goldpuder verfeinert werden.
Zum Beispiel: Schokoladen, Pralinen, Desserts, Torten, Kuchen, Hauptgerichte, Drinks, und vieles mehr.

Wir stellen höchste Ansprüche an die Qualität unserer Produkte. Alle Produkte unterliegen definierten Qualitätskontrollen.

Generell ist Blattgold ab 22 Karat zum Verzehr geeignet (Lebensmittelinhaltsstoff # E 175). Dieses essbare Blattgold wurde von der Landesgewerbeanstalt geprüft und zertifiziert. Essbares Blattgold (=Lebensmittelfarbstoff # E175) sowie essbares Blattsilber (=Lebensmittelfarbstoff # E174), ist ein verwendbarer Zusatzstoff für Pralinen, Likör, Süßwaren und Gebäck in Österreich.
Alle Produkte „essbares Blattgold“ und „essbares Blattsilber“ werden in der Blattgoldmanufaktur unter Einhaltung höchster Kontrolle der Lebensmittelfertigung hergestellt. Durch Zertifikate wie z.B. über die LGA wird dies dokumentiert.

 

Essbares Blattgold (Lebensmittelfarbstoff E 175) und Blattsilber (Lebensmittelfarbstoff E 174) ist ein eingeschränkt verwendbarer Zusatzstoff für Pralinen, Süsswaren, Gebäck und Likör in Österreich. Ausnahmeregelungen bzw. Genehmigungen gibt es für Schaumwein bzw. Sekt mit Likörzusatz. 
Ausserhalb Österreichs ist die Gesetzgebung des jeweiligen Landes vor dem Einsatz von essbaren Blattgold bzw. Blattsilber zu überprüfen.

 

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